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Warum soll ich die Kündigungsmöglichkeit prüfen lassen? »So funktioniert es »

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Aktuelles

Mietverträge in der Corona-Krise

Möglichkeiten zur Kündigung und Mietminderung

Warum soll ich die Kündigungsmöglichkeit prüfen lassen?

Bei der Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien sind Mietverträge mit festen Laufzeiten von mehreren Jahren die Regel. Was aber tun, wenn Sie den Mietvertrag nicht mehr erfüllen wollen oder können?

Nach § 550 Absatz 1 BGB bedarf ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr der Schriftform. Wird diese Schriftform nicht eingehalten, führt dies aber nicht automatisch zu einer Unwirksamkeit des Mietvertrages. Vielmehr gilt der Mietvertrag als „für unbestimmte Zeit“ abgeschlossen. Damit fällt auch der Kündigungsausschluss weg und der Mietvertrag kann mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, welche z.B. bei Geschäftsräumen grundsätzlich zwischen sechs und neun Monaten beträgt, gekündigt werden.

Genau hier setze ich an. Ein Schriftformverstoß kann dabei bereits beim Abschluss des Mietvertrages oder auch später passieren, wenn sich die Parteien z.B. auf eine Änderung der Miete nur mündlich oder per E-Mail geeinigt haben.

Die möglichen Verstöße gegen die Schriftform sind vielfältig und müssen in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Sollten Sie in Erwägung ziehen, sich von einem langfristigen Mietvertrag vorzeitig lösen zu wollen, dann kontaktieren Sie mich. Ich werde die Prüfung kostenlos für Sie vornehmen.

So funktioniert es

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    Kostenlose Prüfung

    Ich prüfe für Sie schnell und kostenlos, ob es eine Möglichkeit gibt, den Mietvertrag vorzeitig, d.h. vor Ablauf der festen Mietzeit, zu kündigen.

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    Individuelle Empfehlung

    Nach Prüfung teile ich Ihnen mit, ob aus meiner Sicht eine Möglichkeit besteht, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen.

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    Kündigung durchsetzen

    Sollten Sie auf Grund meiner Empfehlung sich dazu entscheiden, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, kann ich Sie dabei gerne unterstützen und die Durchsetzung Ihrer Rechte übernehmen. Nur in diesem Fall würden Anwaltskosten (gesetzliche Mindestgebühren) entstehen, welche ggf. bei einer erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung von der anderen Partei ersetzt werden müssten.

FAQ

Nach meiner Erfahrung leidet eine beträchtliche Anzahl von Mietverträgen an Schriftformverstößen, welche dazu führen, dass ein Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden kann. Betroffen sind insbesondere solche Mietverträge, bei deren Abschluss oder einer späteren Änderung die Parteien nicht anwaltlich beraten wurden. Ausreichend ist bereits, wenn die Parteien sich über eine wesentliche Vertragsbedingung geeinigt, dies jedoch nicht schriftlich festgehalten haben.

Aufgrund einer Vielzahl von möglichen Verstößen ist es jedoch für einen Nichtjuristen oft schwer zu erkennen, ob ein Schriftformmangel vorliegt. Dies muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden.

Ja, vor allem wenn die Parteien ohne anwaltliche Hilfe Änderungen im Mietvertrag vorgenommen haben. Dies ist eine sehr häufige Fehlerquelle, denn die formellen Anforderungen an eine Änderungsvereinbarung sind hoch.

Tritt hier ein Fehler auf, so wirkt es sich auf den gesamten Mietvertrag aus und dieser kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

Ja, denn die lange Laufzeit des Mietvertrages kann für beide Parteien von großer wirtschaftlicher Bedeutung sein, so z.B. wenn Sie als Mieter dadurch den Standort langfristig sichern und Ihre Investitionen für den Ausbau des Geschäftsbetriebs planen möchten.

Liegt ein Schriftformmangel vor, dann können unter Umständen beide Parteien den Mietvertrag vorzeitig kündigen.

Ja! Grundsätzlich darf sich jede Partei darauf berufen, dass ein Mietvertrag an einem Schriftformmangel leidet. Nur ausnahmsweise, wenn die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde, kann eine darauf gestützte Kündigung rechtsmissbräuchlich sein. Ein solcher Ausnahmefall kann z.B. dann vorliegen, wenn der Kündigende den Schriftformverstoß selbst schuldhaft verursacht hat.

Diese Voraussetzung dürfte jedoch nur in seltensten Fällen vorliegen.

Laden Sie bitte Ihren Mietvertrag und sämtliche Korrespondenz mit der anderen Vertragspartei (E-Mails etc.) über das Websiteformular als Scan oder Foto hoch oder schicken Sie diese Unterlagen per E-Mail.

Teilen Sie bitte ergänzend mit, ob der Mietvertrag tatsächlich so „gelebt“ wird oder Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Miete (tatsächlich gezahlte Miete höher oder niedriger als gemäß Mietvertrag) oder der Mieträume (es werden andere oder weitere Räume genutzt als gemäß Mietvertrag) bestehen.

Ich werde die Unterlagen prüfen und mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Über mich

Rechtsanwalt_Vadim_B

Vadim Bekichev

Rechtsanwalt

Ich bin auf die Beratung und Vertretung in immobilienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert und seit ca. zehn Jahren im Bereicht des Miet- und Wohnungseigentumsrechts für deutsche und internationale Mandanten tätig.

Diese Erfahrung erlaubt mir, komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen schnell zu erfassen und meine Mandanten umfassend zu beraten.